Sozialpädagogische Wohngemeinschaften und Betreutes Wohnen

RETTET DAS KIND SALZBURG betreut in Wohngruppen und in betreuten Einzelwohnungen (BEWO) Kinder und Jugendliche, die aus unterschiedlichen Gründen dauerhaft oder vorübergehend nicht mehr zu Hause leben können. 
Die  Aufnahmen in unsere Einrichtungen erfolgen immer über Hilfeplanvereinbarungen mit den Behörden der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe.

Kontakt:
Mag. Kurt Lackner. MSc.
Fachbereichsleitung
Warwitzstr. 9
5020 Salzburg
Tel.: +43 662 82 59 43-52
Mobil: +43 664 144 54 01
Mail: kurt.lackner@rettet-das-kind-sbg.at

Sozialpädagogische Kinderwohnhäuser

In unseren Kinderwohnhäusern nehmen wir Kinder ab dem 6. Lebensjahr auf. Das Wohlbefinden der Mädchen und Burschen, ein sicheres Heranwachsen und ihre Persönlichkeitsentfaltung werden hier gefördert und unterstützt.
Die Kooperation mit den Eltern der Kinder ist oft der Schlüssel zum Erfolg. Vernetzungsarbeit steht neben intensiver Bezugsbetreuung im Mittelpunkt.

Sozialpädagogische Jugendwohnhäuser

In unseren vier Sozialpädagogischen Jugendwohnhäusern werden Jugendliche und junge Erwachsene zwischen 13 und 21 Jahren betreut. Jede WG unterscheidet sich von der anderen, ist geprägt von ihrer Geschichte, vom Wirken der aktuellen Fachkräfte und natürlich von den Bewohner:innen selbst. Allen gemein ist ein umfangreiches Wissen über die Kraft der Gruppe und über die Notwendigkeit intensiver individualpädagogischer Zuwendungen und der Gewissheit, dass es hoch sinnstiftend ist in diese jungen Menschen viel zu investieren.

Betreutes Wohnen

In diesem, seit 1991 wachsenden Bereich, betreuen wir in mittlerweile  25 Kleinwohnungen und Garconnieren, ebenso viele  Jugendliche in Hallein und Salzburg. Hier wohnen Jugendliche von 15 Jahren bis zur Volljährigkeit, bzw. bis zum 21. Lebensjahr. Unser WEGWEISER soll jungen Menschen, die zwar eine gewisse Selbständigkeit erreicht haben aber immer noch die Unterstützung der Kinder-und Jugendhilfe benötigen, den Weg in eine eigene Zukunft weisen. In sehr intensiv betreuten Wohnungen finden auch Jugendliche ein vorübergehendes Zuhause, die sehr individuelle Begleitung brauchen.

Krisenwohnplätze

Krisenwohnplätze sind für die öffentlichen Kinder -und Jugendhilfebehörden sehr bedeutsam, wenn es darum geht, Kinder oder Jugendliche unmittelbar aus ihren bestehenden Lebens -und Wohnformen herausnehmen zu müssen. Sei es wegen Gefahr in Verzug oder weil deren Betreuungen in anderen Hilfemaßnahmen (z:B WG, Pflegeeltern)  nicht länger aufrecht erhalten werden können oder weil Kinder/Jugendliche aufgegriffen werden und eine vorübergehende Wohn- und Betreuungseinrichtung benötigen.

Die Aufenthaltsdauer soll drei Monate nicht überschreiten. Die Ziele in einer „Krise“ sind vorrangig:

  • Die Versorgung der Kinder -und Jugendlichen
  • Schutz und Sicherheit gewährleisten
  • Stabilisierung der psychischen und emotionalen Befindlichkeit
  • Bewertung der aktuellen Situation
  • Perspektiven für die Zukunft erarbeiten
  • Gute Übergänge in dauerhafte Wohn -und Betreuungsformen gestalten

Die Zuweisung zur Krisenstelle kann im Anlassfall ad hoc erfolgen und von der Bezirksverwaltungsbehörde und/oder von der Exekutive durchgeführt werden.